Förderleitlinie
Die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft ist eine verfassungsrechtlich geschützte, historische Landschaft. Im frühen Mittelalter ist sie als Ständevertretung entstanden. In vordemokratischen Zeiten war sie durch die ihr angehörigen Curien, den Klerus, den Landadel und die Bürgerschaft eine erste Vertretung einer bürgerschaftlichen Mitverwaltung.
Vor nicht ganz 300 Jahren gründete der Präsident der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft, der Abt zu Loccum, die Landschaftliche Brandkasse. Eine Feuerversicherung, die nach dem Solidaritätsprinzip von den eingezahlten Beiträgen ihrer Mitglieder im Brandschadenfall einen Ausgleich gewährte und so „ihre Versicherungsnehmer“ vor einem Ruin bewahrte.
Diesem Prinzip folgt die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft bis heute. Sie ist bis heute Trägerin der Landschaftlichen Brandkasse bei der VGH und ihr Handeln folgt dem Solidaritätsprinzip.
Die von ihr erwirtschafteten Erträge werden diesem Solidaritätsprinzip folgend für kulturelle Belange und Projekte der Jugendsozialhilfe verwendet.
Damit übernimmt die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft gesellschaftliche Verantwortung für Menschen und deren Teilhabe am Leben in ihrem Umfeld.
Innerhalb ihrer Förderbereiche kulturelle Bildung, Museen, Kunst, Theater, Musik, Heimat- und Denkmalpflege sowie Kinder- und Jugendprojekte unterstützt sie Vorhaben im Gebiet der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft. Gerade die Jugendprojekte sollen dazu dienen, Notlagen zu bewältigen oder Teilhabe am und Eintritt ins gesellschaftliche Leben ermöglichen.
Die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft fördert Projekte mit
- Strahlkraft in ihrem Einzugsbereich
- Besonderen regionalen Schwerpunkten
- Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe
Ziel der Förderung ist es kulturelle Projekte zu ermöglichen, die einen regionalen Bezug haben und die Identität und Vielfalt der Region stärken. Dabei sollen kulturelle Aspekte aller Art im Fokus stehen und ehrenamtliches Engagement unterstützt und gestärkt werden. Im Bereich der Jugendsozialhilfe sollen Notlagen gemindert und Teilhabe ermöglicht werden.
Folgende Anforderungen sollten gegeben sein
- Projektdurchführung im Einzugsgebiet der Landschaft
- Keine gewinnorientierte Ausrichtung
- Nachvollziehbares Konzept
- Transparenter Kosten- und Finanzierungsplan
Maßstäbe für die kulturelle Qualität sind unter anderem die inhaltliche, historische, zeitgeschichtliche, schöpferische, soziale oder gesellschaftliche Relevanz der vorgelegten Projekte.
Über die Förderanträge wird dreimal im Jahr entschieden. Stichtage für die Einreichung der Anträge sind der 1. Juni, 1. Oktober und der 1. Februar eines jeden Jahres. Im Juni und Oktober wird grundsätzlich über Anträge für Projekte des Folgejahres entschieden. Für den Stichtag 1. Februar eingereichte Anträge betreffen grundsätzlich das laufende Jahr. Die Anträge sollen online eingereicht werden an foerdeantraege@cg-landschaft.de
Ein vorzeitiger Projekt Beginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Nach Zusage der Fördermittel kann das Projekt unmittelbar begonnen werden. Institutionelle Förderung soll grundsätzlich nicht erfolgen.
Stand: 03.03.2025